Betriebsmedizin
Betriebsärztliche Betreuung
Im Rahmen unserer betriebsmedizinischen Tätigkeit führen wir Untersuchungen, Eignungsfeststellungen, sowie Beratungen, Beurteilungen und Belehrungen durch, die die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb sicherstellen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) regelt den gesetzlichen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie dienst dazu, berufsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und durch passende Präventionsmaßnahmen zu verhindern. In unserer Funktion als Betriebsärzte stehen wir Ihnen als Arbeitgeber hierbei beratend zur Seite.
Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen
Für bestimmte berufliche Tätigkeiten ist es Pflicht, die gesundheitliche Eignung vor Einstellung im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung festzustellen. Hierbei stellen wir als Betriebsärzte sicher, dass sowohl die körperliche als auch psychische Verfassung (z. B. bei Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten) die Anstellung zulässt. Die Eignungsuntersuchung dient der Vermeidung von Arbeitsunfällen und dem Schutz des Arbeitnehmers.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Die betriebliche Gesundheitsförderung schließt alle im Betrieb durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen sowie zur Verringerung von Krankheitsrisiken ein. Hierbei stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite, z. B. zur Gestaltung ergonomischer Arbeitsbedingungen oder zum Stressmanagement am Arbeitsplatz.
Feuerwehruntersuchungen (G26 bzw. DGUV-Untersuchung)
Als betriebsärztliche Praxis führen wir die Eignungsuntersuchung für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst durch. Diese umfasst neben einer Anamnese und körperlichen Untersuchung u. a. einen Lungenfunktionstest, Belastungs-EKG sowie Seh- und Hörtestungen.
Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) stellen wir bei der Jugendarbeitsschutzuntersuchung sicher, dass Jugendliche gesundheitlich für den Einstieg in Beruf oder Ausbildung geeignet sind. Minderjährige dürfen ohne diese Bescheinigung nicht beschäftigt werden.